Mitglied im Mehrgenerationen Wohnprojekt in Offenburg

- Gut zu wissen -

Grundsätzliches

Da uns ein gutes Miteinander wichtig ist, möchten wir von Anfang an offen kommunizieren. Wir wollen keine falschen Erwartungen wecken, zumal sie unter Umständen nicht erfüllt werden können.


Wie unser künftiges Wohnobjekt aussehen wird, wissen wir heute noch nicht. So kennen wir weder die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohneinheiten, die Lage der Immobilie, die Höhe der Mietpreise noch die sonstigen Rahmenbedingungen.


Wichtiger Hinweis zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in unserem Verein beinhaltet daher
kein automatisches Wohnrecht in unserem künftigen Zuhause.


Es ist uns wichtig, Sie auf diesen Sachverhalt explizit hinzuweisen.

Wir packen gemeinsam an und freuen uns, wenn Sie Ihre Ideen einbringen und so an der Umsetzung und Verwirkichung unseres Vorhabens mitwirken.

Kommen Sie gerne vorbei und lernen Sie uns unverbindlich kennen, auch um zu sehen, ob wir zueinander passen!



Gemeinschaftliches Wohnen -

Warum weckt diese Idee mein Interesse ?

„Wer schnell vorankommen will, geht allein.

Wer weit kommen will, geht gemeinsam.“


Das Sprichwort betont, dass Zusammenarbeit und Zusammenleben zwar Geduld fordern, aber langfristig zu besseren und stabileren Ergebnissen führen.

Diese afrikanische Weisheit unterstreicht auch, dass ein gelungenes Miteinander auf Geben und Nehmen, Respekt und der Erkenntnis beruht, dass man in der Gemeinschft stärker ist als allein.

Wie möchten Sie in Zukunft leben und wohnen? Schon mal drüber nachgedacht?
Werfen Sie einen Blick in den Fragebogen – es lohnt sich!

Grundsätze und Erwartungen an zukünftige Mitglieder


Das gemeinschaftliche Wohnprojekt lebt von der Bereitschaft seiner Mitglieder, sich entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten einzubringen und Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen. Die nachfolgenden Grundsätze und Erwartungen bilden eine wesentliche Grundlage für das gegenseitige Kennenlernen während des Interessenten- und Aufnahmeverfahrens. Sie dienen dabei nicht als schematischer Kriterienkatalog, sondern als Orientierung für die gemeinsame Einschätzung, ob die Vorstellungen und Erwartungen der interessierten Person und des Vereins miteinander vereinbar sind. Sie begründen somit für sich genommen weder einen Aufnahmeanspruch noch einen automatischen Ablehnungsgrund.

  • Aktive Mitwirkung: Bereitschaft, sich entsprechend den persönlichen Möglichkeiten aktiv in den Verein und die Entwicklung des gemeinschaftlichen Wohnprojekts einzubringen.


  • Regelmäßige Teilnahme: Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Gruppentreffen, Arbeitsgruppen und gemeinschaftlichen Aktivitäten, soweit dies persönlich möglich ist.


  • Übernahme von Verantwortung: Bereitschaft, Aufgaben und Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und gemeinsam getroffene Vereinbarungen mitzutragen.


  • Identifikation mit den Zielen und Werten: Bereitschaft, die Ziele des Vereins und die Grundidee des gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnens mitzutragen.


  • Respektvoller Umgang: Toleranz, Empathie, Ehrlichkeit und ein wertschätzender Umgang miteinander bilden wesentliche Grundlagen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit.


  • Konstruktiver Umgang mit Konflikten und Entscheidungen: Bereitschaft, unterschiedliche Auffassungen offen und respektvoll anzusprechen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und getroffene Entscheidungen zu respektieren.


  • Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit: Bereitschaft, übernommene Aufgaben und getroffene Vereinbarungen zuverlässig und verbindlich wahrzunehmen.


  • Offenheit für Entwicklungen und Veränderungen: Bereitschaft, sich auf neue Ideen, Veränderungen und die Weiterentwicklung der Gruppe und des Wohnprojekts einzulassen.


  • Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Wohnumfelds: Bereitschaft, an der Gestaltung eines lebendigen gemeinschaftlichen Wohnumfelds und einer guten Nachbarschaft mitzuwirken.


  • Einbringen persönlicher Fähigkeiten: Bereitschaft, eigene Fähigkeiten, Erfahrungen, Kenntnisse, Talente und Impulse entsprechend den persönlichen Möglichkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.


  • Gegenseitige Unterstützung: Bereitschaft zu gegenseitiger Unterstützung, Hilfsbereitschaft und einem solidarischen Miteinander im Sinne des Mehrgenerationengedankens.


  • Gemeinschaftsbildung und fachliche Begleitung: Bereitschaft, an geeigneten Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen mitzuwirken, die der Gemeinschaftsbildung, Gruppenentwicklung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen. Hierzu können bei Bedarf auch externe Moderation oder Mediation gehören. Soweit für solche Maßnahmen Kosten entstehen, wird die Bereitschaft erwartet, sich nach Maßgabe der jeweils geltenden vereinsinternen Regelungen und Beschlüsse anteilig an den gemeinsam zu tragenden Kosten zu beteiligen.


  • Generationenübergreifende Zusammensetzung: Der Verein verfolgt das Ziel einer möglichst ausgewogenen generationenübergreifenden Zusammensetzung der späteren Hausgemeinschaft. Eine bestimmte Altersquote oder zahlenmäßige Verteilung ist damit nicht verbunden. Die generationenübergreifende Durchmischung ist eine langfristige Orientierung und kein eigenständiges oder ausschließendes Aufnahmekriterium. Einzelheiten zur späteren Wohnungsvergabe werden in einer gesonderten Wohnungsvergabeordnung geregelt.

Kosten der Mitgliedschaft


Aufnahmeentgelt und Beiträge

 

Vereinsmitglieder entrichten für ihre Mitgliedschaft ein Aufnahmeentgelt und Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. 

Diese betragen:

 

Aufnahmegebühr fällig bei Aufnahme in den Verein:

  • für Einzelpersonen, juristische Personen und Familien mit/ohne Kinder bis 18 Jahren: EUR 150,oo (einmalig)

   

Mitgliedsbeitrag (p.a. = per anno / im Jahr):  

  • für Einzelpersonen, juristische Personen und Familien mit/ohne Kinder bis 18 Jahren: EUR 50,oo p.a.

 

Für Azubis, Bufdis, FSJler, Studierende (18 bis 27 Jahre): Jeweils die Hälfte der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages

 

  • Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag werden mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen (bevorzugt) oder sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu überweisen:

       (1) für das laufende Kalenderjahr bei Vereinsbeitritt,

       (2) für die Folgejahre: a) Jahres-Mitgliedsbeiträge bis zum 31. Januar und b) Halbjahresbeiträge bis zum 31. Januar und 31. Juli .


  • Bei Vereinsbeitritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen.



Interesse geweckt ?

Sie sind herzlich eingeladen, vorab an einem unserer Infotermine teilzunehmen. Wenn Sie als Gast bei einem der samstäglichen Gruppentreffen dabei sein möchten, schreiben Sie uns bitte kurz eine Nachricht. Wir melden uns kurzfristig, um Ihre Fragen zu beantworten und die nächsten Schritte zu besprechen.