Gut zu wissen - Grundsätzliches

Da uns ein gutes Miteinander wichtig ist, möchten wir von Anfang an offen kommunizieren. Wir wollen keine falschen Erwartungen wecken, zumal sie unter Umständen nicht erfüllt werden können.


Wie unser künftiges Wohnobjekt aussehen wird, wissen wir heute noch nicht. So kennen wir weder die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohneinheiten, die Lage der Immobilie, die Höhe der Mietpreise noch die sonstigen Rahmenbedingungen.



Die Mitgliedschaft in unserem Verein beinhaltet daher

   

k e i n   


automatisches Wohnrecht in unserem künftigen Zuhause.



Es ist uns wichtig, Sie auf diesen Sachverhalt explizit hinzuweisen.


Wir packen gemeinsam an und freuen uns, wenn Sie Ihre Ideen einbringen und so an der Umsetzung und Verwirkichung unseres Vorhabens mitwirken.


Kommen Sie gerne vorbei und lernen Sie uns unverbindlich kennen, auch um zu sehen, ob wir zueinander passen!





Gut zu wissen - Mitglied zu sein heißt


  • aktive Mitarbeit bei der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung unseres Wohnprojektes und späteren Wohngemeinschaft u.a. in Arbeitsgemeinschaften


  • regelmäßige Teilnahme an unseren Gruppentreffen (1-2 mal monatlich - auch digital)


  • Teilnahme an Workshops / Seminaren,  auch unter externer Anleitung und anteiliger Kostenbeteiligung


  • Bereitschaft, Ämter und Verantwortung für bestimmte Aufgaben im Verein zu übernehmen


  • Beteiligung und Förderung des Gemeinschaftsleben durch gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten


  • Teilung unserer Werte: Jede Meinung wird respektiert und hat ein Recht gehört zu werden, gegenseitiger Respekt, Achtung und Toleranz und die Bereitschaft, Meinungsverschiedenheiten zeitnah zu behandeln und gemeinsam einvernehmlich beizulegen


  • gegenseitig unterstützen. Alle sind dazu bereit im Rahmen ihrer Möglichkeiten.


  • bereit sein zu zuhören und unsere Bedürfnisse mitzuteilen


  • Übung in kommunikationsfördernden Maßnahmen wie gewaltfreie Kommunikation


  • falls Auseinandersetzungen in der Gemeinschaft nicht zu klären sind, Zustimmung externe Moderation und/oder Mediation im Einzelfall in Anspruch zu nehmen und anteilige Kostenbeteiligung





Gut zu wissen - Kosten der Mitgliedschaft


Vereinsmitglieder entrichten für ihre Mitgliedschaft ein Aufnahmeentgelt und Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. 


Gem. § 5 der Vereinsordnung (vom 07.03.2026) betragen diese: 


für Einzelpersonen, juristische Personen und  Familien ohne oder mit Kinder bis 18 Jahren:


       a) einmaliges Aufnahmeentgelt EUR 150,00


       und


       b) jährlicher Mitgliedsbeitrag i.H.v. EUR 50,00.


   2. für Azubis, Bufdis, Studierende - 18 bis 27 Jahre - 

       gelten jeweils die Hälfte der vorstehenden Entgelte.


Aufnahmeentgelt und Mitgliedsbeitrag sind bei Aufnahme in den Verein fällig und werden bei Mitgliedschaft auf Probe für 3 Monate ausgesetzt.