Satzung des Vereins "Wohnprojekt Lebensträume e.V."
Die Satzung des Vereins „Wohnprojekt Lebensträume e.V.“ wurde von den Gründungsmitgliedern
am 17. Feb. 2026 in Offenburg beschlossen und ist am gleichen Tag in Kraft getreten.
Präambel
Mit dem Verein soll die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen, selbstorganisierten Wohnprojektes geschaffen werden, um ein nachhaltiges, möglichst generationenübergreifendes Leben und Wirken zu ermöglichen.
Unterschiedliche soziale Gruppen, Altersstufen und Lebenskonzepte sollen in das Wohnprojekt einbezogen werden, um ein förderliches Miteinander in der Gemeinschaft und dem nachbarschaftlichen Wohnumfeld zu gestalten.
Der Verein soll den Belangen des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und des Teilens von Ressourcen jeder Art Rechnung tragen. Ebenso soll er sich für Kultur und Bildung engagieren.
Die Mitglieder des Vereins organisieren sich selbst und bringen sich im Rahmen ihrer Kräfte in das Vereinsleben ein. Wir lassen uns leiten von Achtung, Respekt und Toleranz. Wir schätzen die Individualität jedes Menschen und achten die Andersartigkeit. Meinungsverschiedenheiten werden zeitnah behandelt und einvernehmlich beigelegt. Unsere Entscheidungen fällen wir auf der Grundlage von Transparenz und demokratischem Verhalten von Gleichen unter Gleichen.
Hierzu versteht sich der Verein als solidarischer Zusammenschluss von Wohnungseigentümern und/oder Mietern und schafft die notwendigen räumlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Wohnprojekt Lebensträume“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
danach den Namenszusatz „e.V.".
2. Der Verein hat seinen Sitz in Offenburg.
3. Das erste Geschäftsjahr beginnt an dem Tag der Eintragung und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Danach ist
das Geschäftsjahr das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
- Der Zweck des Vereins ist die Entwicklung und Realisierung eines nachhaltigen, gemeinsamen und möglichst
generationenübergreifenden Wohn- und Lebensprojektes durch
- ein selbstorganisiertes Wohnprojekt
- menschenwürdigen, bezahlbaren und selbstorganisierten Wohnraum.
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch:
a) die Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Lebensführung (auch im Alter: Organisation
notwendiger Hilfs- und Pflegedienste bzw. die Betreuung pflegebedürftiger Mitbewohner*innen im Rahmen der
Möglichkeiten der Vereinsmitglieder),
b) die gegenseitige Unterstützung bei den Dingen des alltäglichen Lebens,
c) die Förderung von Geselligkeit und Verhinderung altersbedingter Einsamkeit,
d) die Förderung eines konstruktiven Zusammenlebens von Jung und Alt insbesondere durch selbstorganisierte
Kinderbetreuung, Spiele- und Leseangebote, Sport und Bildungsarbeit,
e) die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, der Kommune Offenburg, der kooperativen und nicht-kommerziell
organisierten Beteiligungsgesellschaft „Mietshäuser-Syndikat und möglichen weiteren, dem Satzungszweck dienlichen
Kooperationspartnern.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Der Verein selbst kann Mitglied bei anderen Organisationen werden, die seinem Satzungszweck dienlich sind.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) „Ordentliche“ Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins
unterstützen.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
a) Über den Aufnahmeantrag entscheidet eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung. Hierzu bedarf
es einer Dreiviertel Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
b) Kinder und Minderjährige können Vereinsmitglieder werden; Näheres regelt die Vereinsordnung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein. Eine Ablehnung des Antrags muss gegenüber dem/der
Antragsteller/in nicht begründet werden. Der Vorstand teilt die Entscheidung dem/der Antragsteller/in schriftlich mit.
(4) Ein Vereinsmitglied kann seine Mitgliedschaft ruhen lassen; Näheres regelt die Vereinsordnung.
(5) Interessenten kann eine mit dem Vorstand vereinbarte Probezeit angeboten werden; an Vereinsveranstaltungen
nehmen sie nur als Gast teil; Näheres regelt die Vereinsordnung.
(6) Im Aufnahmeantrag wird ausreichend auf die Datenerhebung und –nutzung hingewiesen.
§ 4 Ehrenmitglieder
a) Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den verein besonders verdient gemacht haben, mit
Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernennt werden.
b) Ehrenmitglieder werden auf Lebenszeit ernannt.
c) Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aberkannt
werden.
d) Ehrenmitglieder die nicht Vereinsmitglied sind, besitzen kein Stimmrecht, sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit
und dürfen an Vereinsveranstaltungen kostenlos teilnehmen.
e) Ehrenmitglieder die Vereinsmitglieder sind, besitzen das Stimmrecht, sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit und
dürfen an Vereinsveranstaltungen kostenlos teilnehmen.
§ 5 Fördermitglieder
- Die Fördermitgliedschaft dient der Bindung von Unterstützern an den Verein.
- Das Fördermitglied muss beim Vorstand schriftlich die Aufnahme beantragen; Aufnahme und Austritt entsprechend dem von ordentlichen Mitgliedern.
- Fördermitglieder werden wie die ordentlichen Mitgliedern zu den Mitgliederversammlungen - nicht jedoch zu den außerordentlichen
- Mitgliederversammlungen - eingelden, haben jedoch kein Stimm-, aber ein Rederecht.
- Fördermitgleider werden zu den Vereinsveranstaltugnen eingeladen.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
(2) Vor Austritt und Ausschluss entstandene Mitgliedsbeiträge sind noch zu zahlen.
(3) Der Austritt bedarf der Schriftform gegenüber einem Vorstandsmitglied. Die schriftliche Erklärung muss mit einer Frist
von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(4) Einen Antrag auf Ausschluss eines Vereinsmitglieds aus wichtigen Grunde kann jedes Mitglied des Vereins oder ein
Vorstandsmitglied beim Vorstand stellen. Dem Betroffenen, gegen den sich der Ausschlussantrag richtet, ist Gelegenheit
zur Stellungnahme gegenüber dem Vorstand und/oder der Mitgliederversammlung zu geben. Wichtige Gründe für einen
Ausschluss sind unter anderem
· die fortgesetzte Nichtzahlung von Beiträgen, d.h. Zahlungsrückstände von mindestens einem Jahr,
· der fortgesetzte oder gravierende Verstoß gegen Vereinspflichten, insbesondere die Vereinssatzung sowie
Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstands,
· vereinsschädigendes Verhalten,
· vorsätzliche Straftaten zu Lasten des Vereins oder Vereinsmitgliedern im Rahmen des Vereinslebens,
· oder ähnlich schwerwiegende Gründe.
I. Der Vorstand soll prüfen, ob eine Abmahnung oder eine sonstige Sanktion beziehungsweise Regelung ausreichend
erscheint.
II. Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur von der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Für den Ausschluss
eines Mitgliedes ist eine Mehrheit von Dreiviertel notwendig und ist dann endgültig.
III. Das betroffene Mitglied hat kein Recht, an der Abstimmung teilzunehmen und darf bei der Abstimmung selbst nicht
anwesend sein. Der Ausschluss wird durch Bekanntgabe an die ausgeschlossene Person wirksam.
IV. Bezahlte Mitgliedsbeiträge oder das Aufnahmeentgelt werden nicht – auch nicht anteilig – erstattet.
V. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte. Die Anrufung eines
ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 7 Aufnahmeentgelt und Beiträge
Von den Mitgliedern werden ein Aufnahmeentgelt und regelmäßige Beiträge erhoben. Deren Höhen und Fälligkeiten bestimmt die Mitgliederversammlung; Näheres regelt die Vereinsordnung.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes (u.a. Jahresberichte), Wahl der Kassenprüfer*innen, Festsetzung von Aufnahmeentgelt, Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.This is p
(1) Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen unter Angabe der
Tagesordnung einberufen; Näheres regelt die Vereinsordnung.
(3) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von zwanzig Prozent aller Mitglieder
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird, muss der Vorstand jederzeit eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.a
(4) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein sachliches und objektives Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist; Näheres regelt die Vereinsordnung.
§ 10 Vorstand
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(2) Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(3) Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung über
seine Tätigkeit.
(4) Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen.
(5) Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
(6) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Personen, die ihre Funktionen, Aufgaben
und Zuständigkeiten durch eine Geschäftsordnung regeln.
(7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
(8) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.
(9) Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch
das Amt als Vorstand.
(10) Die Wiederwahl ist zulässig.
(11) Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
(12) Die Mitglieder des Vorstands haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 27 Abs. 3 i.V.m. § 670 BGB.
Dieser Anspruch bezieht sich auf alle tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für
den Verein entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Ausgaben für Büromaterial,
Miete und Telekommunikationskosten. Die Aufwendungen müssen dem Verein gegenüber mit prüffähigen Nachweisen
belegbar sein.
(13) Der Vorstand soll monatlich tagen.
(14) Der Rücktritt eines Vorstands ist schriftlich gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied oder der
Mitgliederversammlung zu erklären.
Der zurücktretende Vorstand darf seinen Rücktritt nicht zur Unzeit vornehmen, damit der Verein handlungsfähig bleibt
und keine Schäden entstehen.
In diesem Fall muss der verbleibende Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von
vierzehn Tagen einberufen.
(15) Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorstand zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Mitgliedern
unverzüglich zu übermitteln.
(16) Es können bis zu zwei Beisitzer aus den Reihen der ordentlichen Vereinsmitglieder für zwei Jahre gewählt werden.
a) Sie haben beratende Funktion und können vom Vorstand übertragene Aufgaben übernehmen (z.B. Protokollführung,
Administration, Öffentlichkeitsarbeit).
b) Beisitzer können den Verein weder im Innenverhältnis noch im Außenverhältnis vertreten und haben kein
Stimmrecht im Vorstand. Ihre Stellungnahmen sind zu protokollieren.
c) Scheidet ein Beisitzer vorzeitig aus, kann der Vorstand aus den Vereinsmitgliedern kommissarisch einen Ersatz
wählen; dies ist den ordentlichen Mitgliedern unverzüglich per Email oder schriftlich mitzuteilen.
(17) Näheres regelt die Vereinsordnung und die Geschäftsordnung für den Vorstand
§ 11 Kassenprüfer
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand oder einem
Ausschuss angehören dürfen und nicht zwingend Vereinsmitglieder sein müssen.
2. Die Kassenprüfer haben die Kasse bzw. Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal
im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.
3. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer
Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.
§ 12 Separate Ordnungen
Die Satzung bevollmächtigt die Vereinsorgane, separate Ordnungen (z.B. Vereinsordnung oder Geschäftsordnung für den Vorstand) zu erlassen.
Hiermit ist festgelegt, dass diese Ordnungen ergänzend sind und der Satzung nicht widersprechen dürfen.
§ 13 Hausgemeinschaft
Zur Umsetzung des Vereinszwecks kann der Verein Kooperationen mit Trägern des (sozialen) Wohnungsbaus, Organisationen und Stiftungen eingehen, die das Wohnprojekt des Vereins fördern.
Die Mitglieder, die in die hierfür geschaffenen Häuser einziehen, verpflichten sich, die Umsetzung des Vereinszweckes nach Kräften zu unterstützen, die Hausgemeinschaft zu pflegen und die Gemeinschaftsräume mit Leben zu erfüllen.
Zu diesem Zweck wird vor Einzug zwischen dem ordentlichen Mitglied und dem Verein eine Vereinbarung getroffen. Die Regeln sind in der Vereinsordnung ausgeführt.
§ 14 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wirkt der Vorstand gemeinsam als vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung oder bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens.
§ 15 Datenschutz
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und seiner Verpflichtungen
verarbeitet er von seinen Mitgliedern folgende personenbezogene Daten:
· Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten [Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobile],
· vereinsbezogene Daten [Eintritt, Ehrungen, Ämter, Mitgliedschaftsnummer].
Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzordnung, die der Vorstand erlassen kann bzw. der Datenschutzerklärung.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift, E-Mailadresse, Telefon und Bankverbindung (sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde) unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
Der Verein achtet die einschlägigen für Vereine betreffenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Näheres regelt die Vereinsordnung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Mitglieder verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
gez. die Gründungsmitglieder
Datenschutzerklärung
Zuletzt geändert am 14.06.2026
Einführung
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Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet. Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.
Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
Werbung
Auf dieser WEB-Seite schalten wir keine Anzeigen externer Anbieter.
Marketing
Wir respektieren Ihr Recht auf Privatsphäre. Daher erhalten Sie von uns keine Marketingmaterialien. Ausgenommen sind E-Mails mit wichtigen Informationen, wie z.B. Wartungsmeldungen, administrative Benachrichtigungen oder Bekanntgabe von Terminen u.a. zu geplanten Veranstaltungen oder Gruppentreffen.
Minderjährige
Der Schutz der Daten von Kindern ist insbesondere im Online-Bereich sehr wichtig. Die Webseite ist nicht für Kinder konzipiert und richtet sich nicht an diese. Die Nutzung unserer Services durch Minderjährige ist nur mit der vorherigen Einwilligung oder Autorisierung von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zulässig. Wir erfassen personenbezogene Daten von Minderjährigen nicht wissentlich. Wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter Kenntnis davon erlangt, dass sein oder ihr Kind uns personenbezogene Daten ohne deren Einwilligung bereitgestellt hat, kann er/sie sich unter vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de an uns wenden.
Gültigkeit, Aktualisierungen oder Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung gilt ab dem 12. April 2026. Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern. Dies kann z.B. zur Einhaltung neuer Gesetzesbestimmungen oder zur Berücksichtigung der Änderungen unserer Website bzw. neuer Dienstleistungen auf unserer Website erforderlich sein. Es gilt die zum Zeitpunkt Ihres Besuchs abrufbare Fassung. Sie finden das Datum der aktuellen Version unter „Zuletzt geändert am“.
Sollte diese Datenschutzerklärung geändert werden, beabsichtigen wir, Änderungen an unserer Datenschutzerklärung auf dieser Seite bekannt zu geben, sodass Sie umfassend darüber informiert sind, welche personenbezogene Daten wir sammeln, wie wir sie verarbeiten und unter welchen Umständen sie weitergegeben werden können.
Ihre fortgesetzte Nutzung der Plattform nach der Bekanntmachung solcher Änderungen auf unserer Webseite stellt Ihre Zustimmung zu solchen Änderungen an den Datenschutzbestimmungen dar und gilt als Ihr Einverständnis der Bindung an die geänderten Bestimmungen.
So erreichen Sie uns
Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Webseite, zu den von uns über Sie erfassten Daten oder der Verwendung dieser Daten unter vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de an uns.
Wohnprojekt Lebensträume e.V.
c/o Frank C. Lasch,
August-Hund-Str. 5
77656 Offenburg
E-Mail: vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de
Telefon.: +49 781 9481535 und +4915170820861
Datenschutzhinweise
Informationsblatt zum Datenschutz für Vereinsmitglieder gemäß Artikel 13 DSGVO
zuletzt geändert: 15.07.26
Informationspflichten zum Datenschutz für Vereinsmitglieder gemäß Artikel 13 DSGVO
Nach Artikel 13 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die folgenden Informationen bereit zu stellen:
1. Kontaktdaten des/der Verantwortlichen
Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Mitgliedschaft ist der Verein "Wohnprojekt Lebensträume e.V.", E-Mail: vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de .
2. Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist für den Verein nicht benannt. Eine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht nicht.
Für Datenschutzfragen zuständig ist der Vorstand. Für Fragen steht Ihnen der Vorstand jederzeit gerne zur Verfügung (E-Mail: vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de oder telefonisch unter 0781 / 948 1535 oder 0151 708 20861).
3. Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet, um Ihre Mitgliedschaft bei "Wohnprojekt Lebensträume e.V." zu begründen, durchzuführen und zu beenden. Hierzu zählen insbesondere das Führen und Pflegen des Mitglieder-verzeichnisses, der Einzug und die Prüfung von Beiträgen, die Organisation und Durchführung von Vereinsveranstaltungen sowie die Kommunikation mit den Mitgliedern.
4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen, z. B. steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins). Soweit Sie uns eine gesonderte Einwilligung erteilen (etwa für Foto- oder Videoveröffentlichungen), stützen wir uns hierfür auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
5. Kategorien personenbezogener Daten
Wir verarbeiten Stammdaten wie Art der Mitgliedschaft, (Einzel-Mitglied, Familien-Mitglied), Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer, bei Familienmitgliedschaft: a) Verwandschaftsgrad b) zum Partner Name, Vorname, Geburtsdatum und c) zu Kinder: Vorname, Geburtdatum; Angaben zur Vereinszugehörigkeit wie Eintrittsdatum, Ehrungen, Funktion sowie Zahlungsdaten (Bankverbindung, SEPA-Mandat).
6. Empfänger und Auftragsverarbeitung
Innerhalb des Vereins erhalten nur diejenigen Funktionsträger Einsicht in Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Vorstand oder ermächtigte Funktionsträger). Zahlungsdienstleister und Banken erhalten die für den Beitragseinzug notwendigen Daten. IT-Dienstleister, die uns bei Hosting, E-Mail-Versand oder Backup unterstützen, verarbeiten Ihre Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Die Erfassung der Mitgliederdaten erfolgt auf unserer Homepage über das Kontaktformular, Ihre Dateneingabe unter "Antrag auf Aufnahme in den Verein „Wohnprojekt Lebensträume e.V.“" und auf dem Formular „Aufnahmeantrag“.
7. Übermittlung der Daten an Dritte
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur aufgrund von gesetzlichen Auskunfts- und Mitteilungspflichten.
An ein Drittland werden keine personenbezogenen Daten übermittelt.
8. Speicherdauer
Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre Daten grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für Zwecke der Vereinschronik, statistische Auswertungen oder spätere Ehrungen können bestimmte Angaben (z. B. Name, Eintrittsdatum, Funktion, Ehrungen) dauerhaft gespeichert werden, sofern kein schriftlicher Widerspruch an den Vorstand erfolgt und ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
9. Rechte der betroffenen Personen
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, hat das Mitglied das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. (Art.7 Abs. 3 DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte schriftlich an die Vereinsvorstandschaft. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen das Recht zu, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. des Landes Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de .
11. Pflicht zur Bereitstellung
Die unter „Kategorien personenbezogener Daten“ genannten Angaben sind zur Begründung und Durchführung Ihrer Mitgliedschaft erforderlich. Ohne diese Daten kann keine Mitgliedschaft im Verein begründet und/oder weitergeführt werden.
12. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.
Erläuterung Ihrer Betroffenrechte nach DSGVO
zuletzt geändert: 04.06.2026
Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben als Betroffener der Datenverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen:
Widerrufsrecht
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sofern die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Speicherung der Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke bleibt von einem Widerruf nicht berührt.
Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Liegt eine solche Verarbeitung vor, haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen.
Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, gemäß Art. 16 DSGVO jederzeit unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und/oder die Vervollständigung Ihrer unvollständigen Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden,
nicht mehr notwendig.
b) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechts-grundlage für die Verarbeitung.
c) Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen
berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung ein.
d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht
oder dem Recht des Mitgliedstaates erforderlich, dem wir unterliegen.
f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8
Abs. 1 DSGVO erhoben.
Dieses Recht besteht jedoch nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder des Mitgliedstaates, dem wir unterliegen, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das Betroffenenrecht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Haben wir Ihre personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir nach Vorstehendem zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
a) Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel
Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen.
b) Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah / geschieht, können Sie statt der
Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
c) Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder
Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
d) Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und
unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der EU oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber uns geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gemäß Art. 19 DSGVO das Recht zu, nach Verlangen über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Sie haben das Recht, gemäß Art. 22 DSGVO nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
- mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen die Entscheidungen in den in (a) bis (c) genannten Fällen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder lit. g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
In den in (a) und (c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um Ihre Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, haben Sie das Recht, gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist.
Widerspruchsrecht
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf der eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG - Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.








