Satzung des Vereins "Wohnprojekt Lebensträume e.V."

Inhaltsverzeichnis

Die Satzung des Vereins „Wohnprojekt Lebensträume e.V.“ wurde von den Gründungsmitgliedern am 17. Feb. 2026 in Offenburg beschlossen und ist am gleichen Tag in Kraft getreten.



Präambel


Mit dem Verein soll die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen, selbstorganisierten Wohnprojektes geschaffen werden, um ein nachhaltiges, möglichst generationenübergreifendes Leben und Wirken zu ermöglichen.

Unterschiedliche soziale Gruppen, Altersstufen und Lebenskonzepte sollen in das Wohnprojekt einbezogen werden, um ein förderliches Miteinander in der Gemeinschaft und dem nachbarschaftlichen Wohnumfeld zu gestalten.

Der Verein soll den Belangen des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und des Teilens von Ressourcen jeder Art Rechnung tragen. Ebenso soll er sich für Kultur und Bildung engagieren.

Die Mitglieder des Vereins organisieren sich selbst und bringen sich im Rahmen ihrer Kräfte in das Vereinsleben ein. Wir lassen uns leiten von Achtung, Respekt und Toleranz. Wir schätzen die Individualität jedes Menschen und achten die Andersartigkeit. Meinungs-verschiedenheiten werden zeitnah behandelt und einvernehmlich beigelegt. Unsere Entscheidungen fällen wir auf der Grundlage von Transparenz und demokratischem Verhalten von Gleichen unter Gleichen.

Hierzu versteht sich der Verein als solidarischer Zusammenschluss von Wohnungseigentümern und/oder Mietern und schafft die notwendigen räumlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen.


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen „Wohnprojekt Lebensträume“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Namenszusatz „e.V.".

2. Der Verein hat seinen Sitz in Offenburg.

3. Das erste Geschäftsjahr beginnt an dem Tag der Eintragung und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Danach ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck des Vereins


(1)  Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.

(2)  Der Zweck des Vereins ist die Entwicklung und Realisierung eines nachhaltigen, gemeinsamen und möglichst generationenübergreifenden Wohn- und Lebensprojektes durch
- ein selbstorganisiertes Wohnprojekt
- menschenwürdigen, bezahlbaren und selbstorganisierten Wohnraum.

Nach Realisierung des Projektes und Bezug eines Wohnobjektes soll der Verein die Funktion eines Hausvereins wahrnehmen. Näheres regelt die Vereinsordnung.

Der Satzungszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch:

a) die Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Lebensführung (auch im Alter: Organisation notwendiger Hilfs- und Pflegedienste bzw. die Betreuung pflegebedürftiger Mitbewohner*innen im Rahmen der Möglichkeiten der Vereinsmitglieder),

b) die gegenseitige Unterstützung bei den Dingen des alltäglichen Lebens,

c) die Förderung von Geselligkeit und Verhinderung altersbedingter Einsamkeit,

d) die Förderung eines konstruktiven Zusammenlebens von Jung und Alt insbesondere durch selbstorganisierte Kinderbetreuung, Spiele- und Leseangebote, Sport und Bildungsarbeit,

e) die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, der Kommune Offenburg, der kooperativen und nicht-kommerziell organisierten Beteiligungsgesellschaft „Mietshäuser-Syndikat und möglichen weiteren, dem Satzungszweck dienlichen Kooperationspartnern.

(3)  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(4)  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5)  Der Verein selbst kann Mitglied bei anderen Organisationen werden, die seinem Satzungszweck dienlich sind. 


§ 3 Mitgliedschaft

(1)  „Ordentliche“ Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

Ordentliche Mitglieder sind die sogenannten Vollmitglieder in einem Verein, die uneingeschränkt am Vereinsleben teilnehmen, das volle Stimmrecht in der Mitgliederversammlung besitzen und entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv den Verein mitgestalten. Sie haben Rechte und Pflichten gemäß der Satzung, das Wahlrecht, die Übernahme von Ämtern und die Pflicht zur Beitragszahlung.

Außerordentliche Mitglieder hingegen sind Mitglieder, die die ideellen Ziele des Vereins unterstützen, ohne die vollen Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder zu besitzen

(2)  Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

a)  Über den Aufnahmeantrag entscheidet eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung. Hierzu bedarf es einer Dreiviertel Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

b)  Kinder und Minderjährige können Vereinsmitglieder werden; Näheres regelt die Vereinsordnung.

(3)  Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein. Eine Ablehnung des Antrags muss gegenüber dem/der Antragsteller/in nicht begründet werden. Der Vorstand teilt die Entscheidung dem/der Antragsteller/in schriftlich mit.

(4)  Ein Vereinsmitglied kann seine Mitgliedschaft ruhen lassen; Näheres regelt die Vereinsordnung.

(5)  Interessenten kann eine mit dem Vorstand vereinbarte Probezeit angeboten werden; an Vereinsveranstaltungen nehmen sie nur als Gast teil; Näheres regelt die Vereinsordnung.

(6) Im Aufnahmeantrag wird ausreichend auf die Datenerhebung und –nutzung hingewiesen.


§ 4 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder


Wichtige Rechte der Vereinsmitglieder sind u.a.

· Stimm- und Wahlrecht: Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Mitbestimmung bei Wahlen (Vorstand), Beisitzer, Kassenprüfer und Beschlüssen

· Informations- und Auskunftsrecht: Anspruch auf Informationen über Vereinsangelegenheiten durch den Vorstand.

· Nutzungsrecht: Nutzung von Einrichtungen, Geräten und Angeboten des Vereins.

· Minderheitenrechte: Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wenn min. 20% der Mitglieder dies fordern (gemaß § 37 BGB).

· Antragsrecht: Recht, Punkte auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung setzen zu lassen.


Wichtige Pflichten der Vereinsmitglieder sind u.a.

· Beitragspflicht: Pünktliche Zahlung des Vereinsbeitrages (und gegebenenfalls Umlagen).

· Treuepflicht: Förderung der Vereinsziele, Wahrung der Vereinsinteressen.

· Einhaltung der Satzung: Akzeptanz, Einhaltung der Vereinssatzung und Ordnungen und der Mitgliederbeschlüsse.

· Verhaltensregeln: Kein vereinsschädigendes Verhalten, Straftaten zu Lasten des Vereins oder Vereinsmitgliedern im Rahmen des Vereinslebens sowie kein sexistisches Verhalten oder Mobbing gegenüber Vereinsmitgliedern.


§ 5 Ehrenmitglieder


a)  Ehrenmitglieder sind Vereinsmitglieder, die aufgrund besonderer Verdienste, langjährigen herausragenden Engagements oder
großzügiger Unterstützung des Vereins ausgezeichnet werden.

b)  Sie können durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

c)  Ehrenmitglieder werden auf Lebenszeit ernannt.

d)  Die geehrte Person muss zustimmen.

e)  Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aberkannt werden.

f)   Ehrenmitglieder dürfen an Vereinsveranstaltungen kostenlos teilnehmen und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.

 

§ 6 Fördermitglieder


a) Fördermitglieder unterstützen den Verein primär finanziell durch Beiträge und ihr Netzwerk, ohne aktiv am operativen Vereinsleben teilzunehmen.

b) Die Fördermitgliedschaft dient der Bindung von Unterstützern an den Verein.

c) Fördermitglieder müssen nicht zwingend Vereinsmitglieder sein.

d) Das Fördermitglied stellt beim Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag; Aufnahme und Austritt entsprechen dem von ordentlichen Mitgliedern.

e) Fördermitglieder werden wie die ordentlichen Mitglieder zu den Mitgliederversammlungen eingeladen, haben jedoch kein Stimm-, aber ein Rederecht.

f)  An den Vereinsveranstaltungen können sie kostenlos teilnehmen.


§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft


(1)  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

(2)  Vor Austritt und Ausschluss entstandene Mitgliedsbeiträge sind noch zu zahlen.

(3)  Der Austritt bedarf der Schriftform gegenüber einem Vorstandsmitglied. Die schriftliche Erklärung muss mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(4)  Einen Antrag auf Ausschluss eines Vereinsmitglieds aus wichtigen Grunde kann jedes Mitglied des Vereins oder ein Vorstandsmitglied beim Vorstand stellen. Dem Betroffenen, gegen den sich der Ausschlussantrag richtet, ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Vorstand und/oder der Mitgliederversammlung zu geben.

Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind unter anderem:

·  die fortgesetzte Nichtzahlung von Beiträgen, d.h. Zahlungsrückstände von mindestens einem Jahr,

·  der fortgesetzte oder gravierende Verstoß gegen Vereinspflichten, insbesondere die Vereinssatzung sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstands,

·  vorsätzliche Straftaten zu Lasten des Vereins oder Vereinsmitgliedern im Rahmen des Vereinslebens,

·  vereinsschädigendes Verhalten oder ähnlich schwerwiegende Gründe.

(5) Der Vorstand soll prüfen, ob eine Abmahnung oder eine sonstige Sanktion beziehungsweise Regelung ausreichend erscheint.

(6) Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur von der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Hierfür ist eine Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig und ist dann endgültig. 

(7) Das betroffene Mitglied hat kein Recht, an der Abstimmung teilzunehmen und darf bei der Abstimmung selbst nicht anwesend sein.

Der Ausschluss wird durch schriftliche Bekanntgabe an die ausgeschlossene Person wirksam. Gründe für den Ausschluss müssen nicht angegeben werden.

(8) Bezahlte Mitgliedsbeiträge oder das Aufnahmeentgelt werden nicht – auch nicht anteilig – erstattet.

(9) Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte. Die Anrufung eines ordentlichen
Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.


§ 8 Wahl von Kandidaten



Bei der Wahl von Kandidaten zu den Organen erhält derjenige den Zuschlag, der mindestens 50% der anwesenden stimmberechtigten Stimmen auf sich vereint. Schlägt das fehlt, kann der Wahlvorgang zweimal wiederholt werden, danach zählt die einfache Mehrheit.


§ 9 Aufnahmeentgelt und Beiträge


Von den Mitgliedern werden ein Aufnahmeentgelt und regelmäßige Beiträge erhoben. Deren Höhen und Fälligkeiten bestimmt die Mitgliederversammlung; Näheres regelt die Vereinsordnung.


§ 10 Organe des Vereins


Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§32 BGB) und der Vorstand (§26 BGB).


§ 11 Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist gem. § 32 BGB das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes (u.a. Jahresberichte), Wahl der Kassenprüfer*innen, Festsetzung von Aufnahmeentgelt, Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

(1) Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen; Näheres regelt die Vereinsordnung.
 

(3) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von zwanzig Prozent aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird, muss der Vorstand jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

(4) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein sachliches und objektives Protokoll anzufertigen. Näheres regelt die Vereinsordnung.


§ 12 Vorstand


(1)  Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

     
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigen Personen, die ihre Funktionen, Aufgaben und Zuständigkeiten durch eine Geschäftsordnung eigenständig regeln können.

(2)  Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(3)  Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.

(4)  Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen.

(5)  Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

(6)  Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.

(7)  Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt als Vorstand.

(8)  Die Wiederwahl ist zulässig.

(9)  Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

(10) Die Mitglieder des Vorstands haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 27 Abs. 3 i.V.m. § 670 BGB. Dieser Anspruch bezieht sich auf alle tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Ausgaben für Büromaterial, Miete und Telekommunikationskosten. Die Aufwendungen müssen dem Verein gegenüber mit prüffähigen Nachweisen belegbar sein.

(11) Der Rücktritt eines Vorstands ist schriftlich gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied oder der Mitgliederversammlung zu erklären.

     
Der zurücktretende Vorstand darf seinen Rücktritt nicht zur Unzeit vornehmen, damit der Verein handlungsfähig bleibt und keine Schäden entstehen.
     
Im Falle eines Rücktritts muss der verbleibende Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen. 

Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren. Näheres regelt die Vereinsordnung.


(12)  Es können bis zu zwei Beisitzer aus den Reihen der ordentlichen Vereinsmitglieder für zwei Jahre gewählt werden.

a) Sie haben beratende Funktion und können vom Vorstand übertragene Aufgaben übernehmen (z.B. Protokollführung, Administration, Öffentlichkeitsarbeit).

b) Beisitzer können den Verein weder im Innenverhältnis noch im Außenverhältnis vertreten und haben kein Stimmrecht im Vorstand. Ihre Stellungnahmen sind zu protokollieren.

c) Scheidet ein Beisitzer vorzeitig aus, kann der Vorstand aus den Vereinsmitgliedern kommissarisch einen Ersatz wählen; dies ist den ordentlichen Mitgliedern unverzüglich per Email oder schriftlich mitzuteilen.

d) Näheres regelt die Vereinsordnung


§ 13 Kassenprüfer


1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand oder einem Ausschuss angehören dürfen und nicht zwingend Vereinsmitglieder sein müssen.

2. Die Kassenprüfer haben die Kasse bzw. Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.

3. Die Kassenprüfer legen der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht vor und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes. Näheres regelt die Vereinsordnung.


§ 14 Separate Ordnungen



Vereinsorgane sind bevollmächtigt separate Ordnungen zu erlassen (z.B. Vereinsordnung oder Geschäftsordnung für den Vorstand).


Hiermit ist festgelegt, dass diese Ordnungen ergänzend sind und der Satzung nicht widersprechen dürfen.


§ 15 Hausgemeinschaft


Zur Umsetzung des Vereinszwecks kann der Verein Kooperationen mit Trägern des (sozialen) Wohnungsbaus, Organisationen und Stiftungen eingehen, die das Wohnprojekt des Vereins fördern.


Die Mitglieder, die in die hierfür geschaffenen Häuser einziehen, verpflichten sich, die Umsetzung des Vereinszweckes nach
Kräften zu unterstützen, die Hausgemeinschaft zu pflegen und die Gemeinschaftsräume mit Leben zu erfüllen.


Zu diesem Zweck wird vor Einzug zwischen dem ordentlichen Mitglied und dem Verein eine Vereinbarung getroffen. Näheres regelt die Vereinsordnung.


§ 16 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins


(1) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

(2) Eine Änderung des Vereinszweckes bedarf der Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder.

(3) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wirkt der Vorstand gemeinsam als vertretungsberechtigte Liquidatoren.

(4) Bei Auflösung oder bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens.


§ 17 Datenschutz


Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und seiner Verpflichtungen verarbeitet er von seinen Mitgliedern folgende personenbezogene Daten:

· Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten [Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobile],

· vereinsbezogene Daten [Eintritt, Ehrungen, Ämter, Mitgliedschaftsnummer].

Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzordnung, die der Vorstand erlassen kann bzw. der Datenschutzerklärung.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift, E-Mailadresse, Telefon und Bankverbindung (sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde) unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

Der Verein achtet die einschlägigen für Vereine betreffenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Näheres regelt die Vereinsordnung.


§ 18 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Mitglieder verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

gez. die Gründungsmitglieder

Datenschutzerklärung Wohnprojekt Lebensträume e.V.

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Allgemeines


In dieser Datenschutzerklärung informiert das Wohnprojekt Lebensträume e.V. („wir“ oder „der Verein“) darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie unsere Website wohnprojekt-lebenstraeume.de besuchen, unsere Online-Angebote nutzen, Kontakt mit uns aufnehmen, sich für eine Mitgliedschaft interessieren oder an unserem Interessenten- und Aufnahmeverfahren teilnehmen, als Teilnehmende an der Kennenlernphase oder ordentliches Mitglied im Verein aktiv sind oder uns auf andere Weise personenbezogene Daten übermitteln.


Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder andere Angaben, die einer Person zugeordnet werden können.



Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten diese Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und – soweit anwendbar – dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


In den folgenden Abschnitten informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, zu welchen Zwecken dies geschieht, wer gegebenenfalls Zugriff auf diese Daten erhält und welche Rechte Sie haben.


2. Verantwortlicher


Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:


Wohnprojekt Lebensträume e.V.
c/o Frank C. Lasch
August-Hund-Str. 5
77656 Offenburg
Deutschland
 
E-Mail:      vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de
Telefon:    0781 / 948 1535
Mobil:       0151 708 20861


Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.


3. Besuch unserer Website und Server-Logfiles


Wenn Sie unsere Website besuchen, werden durch die für den Betrieb der Website eingesetzten technischen Systeme automatisch bestimmte Informationen verarbeitet. Dazu können insbesondere gehören:


  • aufgerufene Seite bzw. Datei,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • verwendeter Browser und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem und Gerät,
  • zuvor besuchte Seite (Referrer) sowie
  • IP-Adresse bzw. eine anonymisierte Form der IP-Adresse.


Diese Daten werden benötigt, um die Website technisch bereitzustellen, ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten und technische Störungen erkennen und beheben zu können.


Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und technisch zuverlässigen Betrieb unserer Website.


Für den Betrieb unserer Website nutzen wir den Homepage-Baukasten von united-domains. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen können im Rahmen der technischen Bereitstellung insbesondere IONOS SE sowie der Anbieter der Website-Technologie Duda beteiligt sein. Die konkrete technische Rollenverteilung und Einbindung der beteiligten Anbieter richtet sich nach der tatsächlichen technischen Konfiguration und wird bei Änderungen entsprechend berücksichtigt.



Technische Zugriffsdaten bzw. Server-Logfiles werden nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht bzw. anonymisiert, soweit keine längere Speicherung aus Sicherheitsgründen im Einzelfall erforderlich ist.


4. Cookies und ähnliche Technologien


Unsere Website verwendet Cookies und vergleichbare Speichertechnologien. Cookies sind kleine Informationen, die auf Ihrem Endgerät gespeichert oder aus diesem ausgelesen werden können.


Technisch notwendige Cookies
Einige Cookies und vergleichbare Technologien sind erforderlich, damit unsere Website technisch zuverlässig funktioniert und beispielsweise Ihre Cookie-Einstellungen gespeichert werden können. Soweit hierfür Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, gilt die Ausnahme für technisch unbedingt erforderliche Vorgänge nach § 25 Abs. 2 TDDDG. Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und funktionsfähigen Betrieb unserer Website.


Analyse- und Anpassungstechnologien
Darüber hinaus können auf unserer Website Analyse- und Anpassungstechnologien, insbesondere Snowplow Analytics und Web Vitals Performance Analytics, eingesetzt werden. Diese werden nur aktiviert, wenn Sie hierzu über unser Cookie-Banner Ihre Einwilligung erteilen.

Soweit dabei Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, erfolgt dies auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG. Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

 

Ihre Auswahl und Widerruf
Über das Cookie-Banner können Sie zwischen „Ablehnen“, „Akzeptieren“ und den individuellen „Einstellungen“ wählen. Nach der vorgesehenen Konfiguration werden mit „Ablehnen“ nur technisch notwendige Technologien zugelassen; „Akzeptieren“ umfasst die angebotenen einwilligungsbedürftigen Technologien. Für Google reCAPTCHA v3 kann derzeit technisch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass der Dienst bereits vor Ihrer Auswahl im Cookie-Banner geladen wird. Hierzu informieren wir im folgenden Abschnitt gesondert.


Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Cookie-Einstellungen unserer Website ändern oder widerrufen.


Weitere Einzelheiten zu den verwendeten Cookies und Technologien, insbesondere zu deren Zweck und Speicherdauer, finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie bzw. in den Cookie-Einstellungen.

 

Google reCAPTCHA v3

Zum Schutz unserer Online-Formulare vor automatisierten Eingaben und Missbrauch setzen wir Google reCAPTCHA v3 ein. Der Dienst analysiert Interaktionen im Hintergrund und gibt eine Risikobewertung ab, ohne dass regelmäßig eine sichtbare Aufgabe gelöst werden muss. Anbieter ist Google. Bis zur abschließenden technischen Klärung mit united-domains gehen wir vorsorglich davon aus, dass reCAPTCHA v3 bereits beim Aufruf einer Seite mit einem Formular geladen werden kann und dabei eine Verbindung zu Google hergestellt wird, bevor Sie eine Auswahl im Cookie-Banner getroffen oder eine Einwilligung erteilt haben.


Bei der Nutzung können insbesondere die IP-Adresse, technische Angaben zu Browser und Gerät, die aufgerufene Seite, Zeitpunkt und Angaben zu Interaktionen an Google übertragen werden. Google kann dabei Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzen. Daten können gegebenenfalls auch auf Servern außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Google finden Sie in der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen von Google unter https://policies.google.com/privacy und https://policies.google.com/terms.


Zweck der Verarbeitung ist die Abwehr automatisierter oder missbräuchlicher Formulareingaben und damit der Schutz unserer Online-Formulare. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht, soweit die hierfür erforderliche Interessenabwägung zugunsten des sicheren und funktionsfähigen Betriebs unserer Formulare ausfällt. Soweit reCAPTCHA Informationen auf Ihrem Endgerät speichert oder ausliest, ist zusätzlich § 25 TDDDG zu beachten. Eine Verarbeitung ohne vorherige Einwilligung ist insoweit nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG erfüllt sind, insbesondere wenn der Vorgang für den ausdrücklich gewünschten Telemediendienst unbedingt erforderlich ist. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG erforderlich; die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die konkrete technische Einbindung von reCAPTCHA wird derzeit mit united-domains geklärt. Sollte sich daraus Änderungsbedarf ergeben, werden wir die technische Einbindung und diese Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.


5. Kontaktaufnahme und Kontaktformular


Wenn Sie über unser Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege Kontakt mit uns aufnehmen, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und mit Ihnen zu kommunizieren.

Beim Kontaktformular verarbeiten wir die dort abgefragten Angaben. Welche Angaben für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind, ergibt sich aus der jeweiligen Kennzeichnung der Eingabefelder. Zusätzliche, nicht als Pflichtfeld gekennzeichnete Angaben sind freiwillig.


Das Online-Angebot umfasst auch einen Online-Interessentenbogen als Erweiterung des normalen Kontaktformulars im Website-Builder von united-domains. Er enthält zusätzliche Eingabe- und Auswahlfelder, die inhaltlich dem Interessentenbogen in Papierform entsprechen. Eingehende Angaben aus beiden Formularen werden im Website-Builder gespeichert und automatisch an die privaten E-Mail-Postfächer aller drei Vorstandsmitglieder weitergeleitet. Ausschließlich der Datenschutzkoordinator hat derzeit vereinsintern Zugriff auf das united-domains-Portfolio beziehungsweise den Website-Builder. Beim Online-Interessentenbogen ist die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO durch Pflichtkontrollkästchen zu bestätigen; diese Bestätigung wird mit der Übermittlung dokumentiert. Sie stellt keine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung dar.


Gemeinschaftliche Bearbeitung im Verein
Soweit eine Anfrage das Interessenten- und Aufnahmeverfahren betrifft, können personenbezogene Angaben denjenigen ordentlichen Mitgliedern, die nach der jeweils geltenden Stimmrechtsstruktur an der Aufnahmeentscheidung oder an der internen Willensbildung einer stimmberechtigten Wohneinheit mitwirken, sowie den mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden, soweit diese die Angaben für das gegenseitige Kennenlernen, die Beratung, die Organisation oder eine Entscheidung im Verfahren benötigen. Dies kann – soweit für die jeweilige Aufgabe erforderlich – auch einzelne Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer umfassen. Der Zugriff wird auf den für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang beschränkt und erfolgt in einer geschützten vereinsinternen Umgebung. Eine pauschale Weitergabe sämtlicher Angaben an alle Vereinsmitglieder erfolgt nicht.



Bei allgemeinen Anfragen erhalten nur die Personen Zugriff, die für deren Bearbeitung zuständig sind. Alle Vereinsmitglieder, die im Rahmen ihrer Vereinsaufgaben Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen erhalten, sind durch die vom Verein vorgesehene Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitserklärung zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen verpflichtet.


Rechtsgrundlage
Bezieht sich Ihre Anfrage auf eine mögliche Mitgliedschaft oder auf andere vorvertragliche Maßnahmen, erfolgt die Verarbeitung grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Bei allgemeinen Anfragen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Bearbeitung und Beantwortung der an den Verein gerichteten Anfrage.


Speicherdauer
Die im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und die Daten nicht mehr benötigt werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen zwingenden Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Für die Speicherung und Löschung von Nachrichten aus dem allgemeinen Kontaktformular und dem Online-Interessentenbogen gelten ergänzend die in Abschnitt 10 beschriebenen Fristen und Zuständigkeiten.


6. Interessentenbogen, Aufnahmeverfahren und Kennenlernphase


Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Wohnprojekt Lebensträume e.V. interessieren und an unserem Interessenten- und Aufnahmeverfahren teilnehmen, verarbeiten wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.


Hierzu gehören insbesondere Ihre persönlichen Angaben und Kontaktdaten sowie die von Ihnen im Interessentenbogen und im Aufnahmeantrag gemachten Angaben. Dazu können insbesondere Angaben zu Ihrer Motivation, Ihren Vorstellungen vom gemeinschaftlichen Wohnen und einer möglichen Mitwirkung im Verein, Ihr Geburtsjahr beziehungsweise im Aufnahmeantrag Ihr Geburtsdatum, Angaben zu Ihrer derzeitigen Haushalts-/Lebensform und zur angestrebten Wohnform im künftigen Wohnobjekt sowie Angaben zur gewählten Zahlungsform gehören. Soweit ein finanzieller Härtefall geltend gemacht wird, können außerdem die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise verarbeitet werden.


Im Rahmen der Kennenlerngespräche können bei vorherigem freiwilligem Einverständnis personenbezogene Gesprächsnotizen und individuelle Bewertungsunterlagen angefertigt werden. Wird das Einverständnis nicht erteilt, werden weder während noch nach dem Gespräch personenbezogene Gesprächsnotizen oder individuelle Bewertungsbögen auf Grundlage des Gesprächsinhalts erstellt. Die Verweigerung der Einwilligung führt nicht allein zum Abbruch des Interessenten- oder Aufnahmeverfahrens; persönliche Eindrücke können von den teilnehmenden Vereinsmitgliedern im Rahmen der anschließenden Beratung mündlich eingebracht werden.


Bei minderjährigen Interessent*innen können, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, auch personenbezogene Daten ihrer gesetzlichen Vertreter*innen verarbeitet werden. Die Einbindung erfolgt alters- und situationsgerecht.

 

Zugriff innerhalb des Vereins
Im Interessenten- und Aufnahmeverfahren werden personenbezogene Angaben nur denjenigen ordentlichen Mitgliedern zugänglich gemacht, die nach der jeweils geltenden Stimmrechtsstruktur an der Aufnahmeentscheidung oder an der internen Willensbildung einer stimmberechtigten Wohneinheit mitwirken, sowie den mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitgliedern, soweit diese die Angaben für das gegenseitige Kennenlernen, die Beratung, die Organisation oder eine Entscheidung im Verfahren benötigen. Dies kann – soweit für die jeweilige Aufgabe erforderlich – auch einzelne Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer umfassen.


Der Zugriff wird auf den für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang beschränkt und erfolgt in einer geschützten vereinsinternen Umgebung. Eine pauschale Weitergabe sämtlicher Angaben an alle Vereinsmitglieder erfolgt nicht.


Härtefallanträge
Angaben und Nachweise zu einem Antrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass beziehungsweise Stundung des Aufnahmeentgelts und/oder des Mitgliedsbeitrags werden nur verarbeitet, soweit dies zur Prüfung und Entscheidung über den Antrag erforderlich ist. Sie werden grundsätzlich nur dem Vorstand beziehungsweise den mit der Bearbeitung des Härtefallantrags ausdrücklich betrauten Personen zugänglich gemacht und nicht den übrigen Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit dies für die Entscheidung nicht zwingend erforderlich ist.


Interessent*innen und Teilnehmende an der Kennenlernphase erhalten keinen Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen über andere Interessent*innen oder Teilnehmende. Sie nehmen nicht an vertraulichen Beratungen oder Entscheidungen über deren Kennenlerngespräche, Kennenlernphase oder Aufnahme als ordentliches Mitglied teil.


Alle Vereinsmitglieder, die im Rahmen des Interessenten- und Aufnahmeverfahrens Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen erhalten, sind durch die vom Verein vorgesehene Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitserklärung zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen verpflichtet.


Rechtsgrundlage
Soweit die Verarbeitung dem Interessenten- und Aufnahmeverfahren und der Organisation einer vereinbarten Kennenlernphase auf Anfrage der betroffenen Person dient, beruht sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nach Aufnahme werden erforderliche Daten zur Durchführung der Mitgliedschaft auf derselben Grundlage verarbeitet. Angaben und Nachweise zu einem Härtefallantrag werden verarbeitet, soweit dies zur Prüfung und Entscheidung über den Antrag erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit ergänzend berechtigte Vereinsinteressen betroffen sind, kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einschlägig sein. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, werden im Interessenten- und Aufnahmeverfahren grundsätzlich nicht gezielt abgefragt. Soweit im Zusammenhang mit einem Härtefallantrag oder aus sonstigem Anlass ausnahmsweise solche Daten mitgeteilt oder als Nachweis vorgelegt werden, werden sie nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht oder eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Betroffene Personen sollen hierbei nur solche Angaben und Nachweise vorlegen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.


Soweit personenbezogene Gesprächsnotizen oder individuelle Bewertungsunterlagen im Rahmen der Kennenlerngespräche angefertigt werden, erfolgt dies auf Grundlage einer vorherigen freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Soweit darüber hinaus eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder seiner Mitglieder erforderlich ist, kann sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. Dabei werden die Interessen und Rechte der betroffenen Person berücksichtigt.

 

Speicherdauer
Wird ein Interessenten- oder Aufnahmeverfahren ohne Aufnahme endgültig beendet, werden die hierfür gespeicherten Daten grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe eine längere Speicherung erfordern.


Während der Kennenlernphase speichern wir die hierfür erforderlichen Daten. Erfolgt die Aufnahme als ordentliches Mitglied, werden nur die für die Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten in die Mitgliederverwaltung übernommen beziehungsweise dort weitergeführt. Gesprächsnotizen, individuelle Bewertungsbögen und sonstige ausschließlich für das Interessenten- und Aufnahmeverfahren benötigte Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sobald sie für dessen Abschluss und gegebenenfalls die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe entgegenstehen.



Weitere Einzelheiten finden Sie in den Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO für Interessent*innen, Teilnehmende an der Kennenlernphase und Vereinsmitglieder (Stand 07.10.2026).


7. Mitgliederverwaltung und WISO MeinVerein

 

Für die Verwaltung unserer Teilnehmenden an der Kennenlernphase und ordentlichen Vereinsmitglieder nutzen wir die Vereinssoftware WISO MeinVerein der Buhl Data Service GmbH.


In WISO MeinVerein werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft und der Vereinsorganisation erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zum Mitgliedschaftsstatus, Beitrags- und Zahlungsinformationen sowie – bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren – Bank- und Mandatsdaten und sonstige vereinsbezogene Verwaltungsdaten gehören.


Der Zugriff auf die in WISO MeinVerein gespeicherten personenbezogenen Daten ist auf die hierfür zuständigen und berechtigten Personen beschränkt. Die Zugriffsrechte werden entsprechend den jeweiligen Aufgaben im Verein vergeben.


Soweit die Buhl Data Service GmbH personenbezogene Daten für den Verein verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Mit Buhl besteht ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der zur Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten bestehen, kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen.


Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Mitglieder- und Vereinsverwaltung erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden nicht mehr benötigte Daten nach Ablauf gegebenenfalls bestehender Aufbewahrungsfristen gelöscht.


8. Vertraulichkeit im Verein

      

Personenbezogene Daten und Informationen, die Personen im Rahmen ihrer Teilnahme am Vereinsleben oder ihrer Vereinstätigkeit zugänglich werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für den jeweiligen vereinsbezogenen Zweck verwendet werden.

Personenbezogene oder vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt an andere Vereinsmitglieder oder außenstehende Personen weitergegeben werden. Eine Zugriffsberechtigung auf Informationen berechtigt nicht automatisch dazu, diese Informationen an andere Personen weiterzugeben.



Interessent*innen, Teilnehmende an der Kennenlernphase und Vereinsmitglieder werden entsprechend ihrer jeweiligen Rolle und Zugriffsberechtigung auf die Einhaltung von Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens, einer Funktion im Verein oder nach dem Ausscheiden aus dem Verein fort.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird innerhalb des Vereins auf diejenigen Personen beschränkt, die diese Daten für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Vereinsaufgaben benötigen.


9. Externe Links und soziale Medien


Auf unserer Website befinden sich Links zu externen Angeboten und sozialen Medien, insbesondere zu Instagram, WhatsApp und Signal.


Bei diesen Verlinkungen handelt es sich um einfache Links. Beim bloßen Besuch unserer Website werden durch diese Links grundsätzlich noch keine personenbezogenen Daten an die jeweiligen Anbieter übermittelt.


Erst wenn Sie einen solchen Link anklicken, verlassen Sie unsere Website und werden zum jeweiligen externen Anbieter weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt kann der jeweilige Anbieter personenbezogene Daten nach seinen eigenen Datenschutzbestimmungen verarbeiten. Auf Art und Umfang dieser Datenverarbeitung durch den externen Anbieter haben wir keinen Einfluss.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den jeweiligen Anbieter finden Sie in dessen Datenschutzhinweisen.


10. Speicherdauer und Löschung


Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Entfällt der Zweck der Verarbeitung, werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen zwingenden Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.


Für einzelne Verarbeitungsvorgänge gelten insbesondere folgende Grundsätze:


  • Allgemeine Kontaktanfragen ohne anschließendes Aufnahmeverfahren werden gelöscht, sobald sie abschließend bearbeitet und nicht mehr benötigt werden, grundsätzlich spätestens sechs Monate nach der letzten inhaltlichen Kontaktaufnahme, soweit keine rechtlich anerkannten Gründe eine längere Speicherung erfordern.



  • Daten aus einem ohne Aufnahme endgültig beendeten Interessenten- oder Aufnahmeverfahren werden grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung gelöscht, soweit keine rechtlich anerkannten Gründe eine längere Speicherung erfordern.


  • Bei einer Aufnahme werden nur die für die Mitgliedschaft erforderlichen Daten weitergeführt. Gesprächsnotizen, individuelle Bewertungsbögen und sonstige ausschließlich für das Interessenten- und Aufnahmeverfahren benötigte Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine rechtlich anerkannten Gründe einer Löschung entgegenstehen. Daten aus der Kennenlernphase und der ordentlichen Mitgliedschaft werden im Übrigen nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Vereinszweck erforderlich sind oder rechtlich anerkannte Aufbewahrungsgründe bestehen.


  • Die vorstehenden Löschregeln gelten für die gespeicherten Formularnachrichten im Website-Builder von united-domains und die automatisch an die drei Vorstandsmitglieder weitergeleiteten E-Mails gleichermaßen. Der Datenschutzkoordinator kontrolliert und übernimmt die Löschung im Website-Builder; jedes Vorstandsmitglied ist für die Löschung in seinem privaten E-Mail-Postfach verantwortlich. Für eine fortgesetzte Mitgliedschaft erforderliche Daten können unabhängig davon in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden.


  • Technische Zugriffsdaten und Server-Logfiles werden nur für den für den jeweiligen technischen Zweck erforderlichen Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht oder anonymisiert, soweit keine längere Speicherung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.


  • Angaben und Nachweise zu Härtefallanträgen werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Prüfung, Entscheidung und gegebenenfalls Nachvollziehbarkeit der Entscheidung erforderlich sind, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe eine weitere Speicherung erfordern.


  • Bank-, Mandats- und Zahlungsdaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Beitrags- und Zahlungsabwicklung erforderlich sind; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


Stellt sich eine gespeicherte personenbezogene Information als unrichtig heraus, wird sie berichtigt oder gelöscht. Ändert sich die Informationslage, wird dies bei den gespeicherten Informationen entsprechend berücksichtigt.


11. Ihre Datenschutzrechte


Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:


  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger Daten,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung sowie
  • gegebenenfalls Datenübertragbarkeit.


Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) beruht, haben Sie nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.



Zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich an den Vorstand des Wohnprojekt Lebensträume e.V. wenden:


E-Mail: vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de


Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für den Verein ist insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).


12. Datensicherheit


Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff, unzulässiger Weitergabe oder sonstiger unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.


Dazu gehören insbesondere:

  • die Beschränkung des Zugriffs auf Personen, die personenbezogene Daten für ihre jeweilige Vereinsaufgabe benötigen,
  • die Vergabe von Zugriffs- und Benutzerrechten entsprechend den jeweiligen Aufgaben,
  • die Verpflichtung von Interessent*innen, Teilnehmenden an der Kennenlernphase und Vereinsmitgliedern auf Vertraulichkeit und Datenschutz, soweit sie im Rahmen des Vereinslebens Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen erhalten,
  • der geschützte Zugang zur eingesetzten Vereinssoftware und
  • die verschlüsselte Übertragung unserer Website mittels HTTPS.


Personenbezogene Daten und Unterlagen werden so aufbewahrt und verarbeitet, dass sie vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind. Die getroffenen Schutzmaßnahmen werden entsprechend den tatsächlichen Abläufen und technischen Möglichkeiten des Vereins überprüft und bei Bedarf angepasst.



13. Keine automatisierte Entscheidungsfindung


Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.



14. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

 

Wir überprüfen diese Datenschutzerklärung regelmäßig und passen sie an, wenn sich unsere Datenverarbeitung, die eingesetzten technischen Dienste oder die rechtlichen Anforderungen ändern.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Datenschutzerklärung ist auf unserer Website verfügbar.

 

Stand: 07.10.2026

Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO

Inhaltsverzeichnis


Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO für Interessent*innen, Probemitglieder und Vereinsmitglieder


Mit diesen Informationen erläutern wir, wie das Wohnprojekt Lebensträume e.V. personenbezogene Daten im Interessenten- und Aufnahmeverfahren, während einer möglichen Teilnahme an der Kennenlernphase und im Rahmen einer späteren Vereinsmitgliedschaft verarbeitet.


1. Verantwortlicher


Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:


Wohnprojekt Lebensträume e.V.

c/o Frank C. Lasch

August-Hund-Str. 5

77656 Offenburg

Deutschland

 

E-Mail:    vorstand@wohnprojekt-lebenstraeume.de

Telefon:  0781 / 948 1535

Mobil:     0151 708 20861


Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.


2. Welche Daten verarbeiten wir?


Je nach Phase und Erforderlichkeit können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:


  • Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,


  • Geburtsjahr beziehungsweise im Aufnahmeantrag Geburtsdatum sowie Angaben zur derzeitigen Haushalts-/Lebensform und zur angestrebten Wohnform im künftigen Wohnobjekt,


  • Angaben aus dem Interessentenbogen, insbesondere zu Motivation, Vorstellungen und gewünschter Mitwirkung,


  • Angaben und Unterlagen, die im Interessenten- und Aufnahmeverfahren oder während der Mitgliedschaft für Vereinszwecke erforderlich sind,


  • bei vorherigem freiwilligem Einverständnis personenbezogene Gesprächsnotizen und individuelle Bewertungsunterlagen aus den Kennenlerngesprächen,


  • bei minderjährigen Interessent*innen, soweit für die Durchführung des Verfahrens erforderlich, Angaben zu deren gesetzlichen Vertreter*innen,


  • bei ordentlichen Mitgliedern zusätzlich Daten zur Mitglieder-, Beitrags- und Vereinsverwaltung,


  • bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zusätzlich Bank- und Zahlungsdaten, insbesondere Name des Kontoinhabers, Kreditinstitut, IBAN, BIC sowie Mandatsdaten,



  • gegebenenfalls Angaben und Nachweise im Zusammenhang mit einem Antrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass beziehungsweise Stundung des Aufnahmeentgelts und/oder des Mitgliedsbeitrags.


3. Zwecke und Rechtsgrundlagen


Interessenten-, Aufnahmeverfahren und Kennenlernphase:

Die erforderlichen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Interesse an einer Mitgliedschaft zu bearbeiten, das gegenseitige Kennenlernen zu ermöglichen, das vereinsinterne Aufnahmeverfahren durchzuführen und eine vereinbarte Kennenlernphase zu organisieren und zu begleiten. Soweit diese Verarbeitung der Anbahnung einer möglichen Mitgliedschaft dient und auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt, beruht sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).


Ordentliche Mitgliedschaft:

Nach einer Aufnahme als ordentliches Mitglied werden die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Beitragsverwaltung sowie zur Organisation des Vereinslebens verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


SEPA-Lastschriftverfahren:

Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, werden die hierfür erforderlichen Bank- und Mandatsdaten zur Durchführung des Beitragseinzugs und der sonstigen vereinbarten Zahlungen verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


Härtefallanträge:

Angaben und Nachweise zu einem Antrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass beziehungsweise Stundung des Aufnahmeentgelts und/oder des Mitgliedsbeitrags werden verarbeitet, soweit dies zur Prüfung und Entscheidung über den Antrag erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit ergänzend berechtigte Vereinsinteressen betroffen sind, kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einschlägig sein.


Weitere berechtigte Vereinsinteressen:

Soweit eine Verarbeitung nicht unmittelbar zur Durchführung des Interessenten- und Aufnahmeverfahrens, der Kennenlernphase oder der Mitgliedschaft erforderlich ist, kann sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder seiner Mitglieder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Hierzu können insbesondere die ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation des Vereinslebens, die interne Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen des Vereinszwecks sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gehören. Dabei werden die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person berücksichtigt.

Soweit für eine bestimmte Verarbeitung ausnahmsweise eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt diese Verarbeitung nur auf Grundlage einer freiwillig erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung personenbezogener Gesprächsnotizen und individueller Bewertungsunterlagen im Rahmen der Kennenlerngespräche. Diese Unterlagen werden nur bei vorherigem freiwilligem Einverständnis erstellt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Besondere Kategorien personenbezogener Daten:

Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, werden im Interessenten- und Aufnahmeverfahren grundsätzlich nicht gezielt abgefragt. Soweit im Zusammenhang mit einem Härtefallantrag oder aus sonstigem Anlass ausnahmsweise solche Daten mitgeteilt oder als Nachweis vorgelegt werden, werden sie nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht oder eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Die betroffene Person soll hierbei nur solche Angaben und Nachweise vorlegen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

 

4. Wer erhält Zugang zu den Daten?


Kontaktdaten werden grundsätzlich für die Organisation und Durchführung des Interessenten- und Aufnahmeverfahrens sowie für die spätere Mitgliederverwaltung verwendet. Sie werden nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die sie für ihre jeweilige vereinsbezogene Aufgabe benötigen.


Im Interessenten- und Aufnahmeverfahren können die für das gegenseitige Kennenlernen, die gemeinsame Beratung sowie die jeweiligen Entscheidungen erforderlichen persönlichen Angaben und Angaben zur Motivation denjenigen ordentlichen Mitgliedern zugänglich gemacht werden, die nach der jeweils geltenden Stimmrechtsstruktur an der Entscheidung oder an der internen Willensbildung einer stimmberechtigten Wohneinheit mitwirken, sowie den mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitgliedern. Die Bereitstellung erfolgt in einer geschützten vereinsinternen Umgebung und nur in dem Umfang, der für die jeweilige Beratung oder Entscheidung erforderlich ist.


Der Interessentenbogen kann auch online über eine Erweiterung des Kontaktformulars im Website-Builder von united-domains übermittelt werden. Die Angaben werden dort gespeichert und automatisch an die privaten E-Mail-Postfächer aller drei Vorstandsmitglieder weitergeleitet. Auf die im Website-Builder gespeicherten Nachrichten kann vereinsintern derzeit nur der Datenschutzkoordinator zugreifen. Mit united-domains besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformationen wird im Online-Interessentenbogen mittels Pflichtkontrollkästchen bestätigt und bei der Übermittlung dokumentiert; die Bestätigung ist keine gesonderte Einwilligung.


Angaben und Nachweise zu einem beantragten finanziellen Härtefall werden grundsätzlich nur dem Vorstand beziehungsweise den mit der Bearbeitung des Härtefallantrags ausdrücklich betrauten Personen zugänglich gemacht. Sie werden nicht den übrigen Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit dies für die Entscheidung nicht zwingend erforderlich ist.

Bank- und Zahlungsdaten aus einem SEPA-Lastschriftmandat werden nur denjenigen Personen sowie gegebenenfalls beauftragten Zahlungsdienstleistern oder Kreditinstituten zugänglich gemacht, soweit dies für die Durchführung des Zahlungsverkehrs und die Beitragsverwaltung erforderlich ist.


Interessent*innen und Teilnehmende an der Kennenlernphase erhalten keinen Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen über andere Interessent*innen oder Teilnehmende an der Kennenlernphase. Sie nehmen nicht an vertraulichen Beratungen oder Entscheidungen über deren Kennenlerngespräche, Teilnahme an der Kennenlernphase oder Aufnahme als ordentliches Mitglied teil.


Alle Personen, die im Rahmen ihrer Vereinsaufgaben Zugang zu personenbezogenen oder vertraulichen Informationen erhalten, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.



Für die Mitgliederverwaltung setzt der Verein WISO MeinVerein der Buhl Data Service GmbH ein. Soweit Buhl personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums ist für das Interessenten- und Aufnahmeverfahren sowie die Mitgliederverwaltung nicht gesondert vorgesehen. Soweit bei eingesetzten technischen Dienstleistern, E-Mail-Anbietern oder Kommunikationsdiensten eine Übermittlung in Drittländer erfolgt, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen nach Art. 44 ff. DSGVO beachtet. Die tatsächlich eingesetzten Dienste und etwaige Drittlandübermittlungen werden überprüft und die Datenschutzinformationen erforderlichenfalls angepasst.

 

5. Bereitstellung von Daten


Die im Interessentenbogen und im Aufnahmeantrag als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben werden benötigt, um das Interessenten- und Aufnahmeverfahren beziehungsweise die spätere Mitgliederverwaltung durchführen zu können. Freiwillige Angaben sind entsprechend gekennzeichnet.


Im Falle einer Teilnahme an der Kennenlernphase oder einer späteren Aufnahme als ordentliches Mitglied werden darüber hinaus die personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die für die Durchführung der Kennenlernphase beziehungsweise für die Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlich sind.


Ein SEPA-Lastschriftmandat ist nur erforderlich, wenn diese Zahlungsform gewählt wird. Wird stattdessen die Zahlungsform Selbstzahler gewählt, ist die Bereitstellung der hierfür vorgesehenen Bankdaten nicht erforderlich.


Angaben und Nachweise zu einem finanziellen Härtefall sind nur erforderlich, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ohne die für die Prüfung erforderlichen Angaben oder Nachweise kann über den Härtefallantrag gegebenenfalls nicht entschieden werden.


Die Einwilligung in die Anfertigung personenbezogener Gesprächsnotizen und individueller Bewertungsunterlagen ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, werden weder während noch nach dem Gespräch personenbezogene Gesprächsnotizen oder individuelle Bewertungsbögen auf Grundlage des Gesprächsinhalts angefertigt. Die Verweigerung der Einwilligung führt nicht allein zum Abbruch des Interessenten- oder Aufnahmeverfahrens; persönliche Eindrücke der teilnehmenden Vereinsmitglieder können im Rahmen der anschließenden Beratung mündlich eingebracht werden.


Ohne die jeweils erforderlichen Angaben können das Aufnahmeverfahren, die Teilnahme an der Kennenlernphase oder die ordentliche Mitgliedschaft gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.


6. Speicherdauer und Löschung


Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten beziehungsweise sonstige rechtlich anerkannte Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.


Interessenten- und Aufnahmeverfahren:

Wird ein Interessenten- oder Aufnahmeverfahren ohne Aufnahme endgültig beendet, werden die hierfür gespeicherten Daten grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe eine längere Speicherung erfordern.


Kennenlernphase und ordentliche Mitgliedschaft:

Während der Teilnahme an der Kennenlernphase werden die für deren Durchführung erforderlichen Daten gespeichert. Erfolgt die Aufnahme als ordentliches Mitglied, werden nur diejenigen personenbezogenen Daten in die Mitgliederverwaltung übernommen beziehungsweise dort weitergeführt, die für die Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Gesprächsnotizen, individuelle Bewertungsbögen und sonstige ausschließlich für das Interessenten- und Aufnahmeverfahren benötigte Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sobald sie für dessen Abschluss und gegebenenfalls die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe entgegenstehen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die hierfür gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für Vereinszwecke nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe einer Löschung entgegenstehen.


Härtefallunterlagen:

Angaben und Nachweise zu einem Härtefallantrag werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Prüfung, Entscheidung und gegebenenfalls Nachvollziehbarkeit der Entscheidung erforderlich sind. Anschließend werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe eine weitere Speicherung erfordern.


SEPA- und Zahlungsdaten:

Bank-, Mandats- und Zahlungsdaten werden für die Dauer ihrer Erforderlichkeit im Rahmen der Beitrags- und Zahlungsabwicklung gespeichert. Gesetzliche handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


7. Ihre Rechte


Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:


  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger Daten,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung sowie
  • gegebenenfalls Datenübertragbarkeit.


Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) beruht, haben Sie nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit bis zum Widerruf erfolgter Verarbeitungen bleibt hiervon unberührt.



Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für den Verein ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).


8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung


Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.


9. Weitere Informationen


Diese Datenschutzinformationen beziehen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Interessenten- und Aufnahmeverfahren, während der Teilnahme an der Kennenlernphase sowie im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft.


Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch unserer Website, bei der Nutzung unserer Online-Angebote sowie zu den dort eingesetzten technischen Diensten finden Sie in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Wohnprojekt Lebensträume e.V. auf unserer Website.

 


Stand: 07.10.2026

Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Datenschutz .....

..... für Interessent*innen, Teilnehmende an der Kennenlernphase und Vereinsmitglieder



Im Rahmen des Kennenlernens, des Aufnahmeverfahrens und meiner Teilnahme am Vereinsleben können mir personenbezogene oder vertrauliche Informationen über Vereinsmitglieder oder andere Personen bekannt werden.


Ich verpflichte mich, mit diesen Informationen verantwortungsvoll und vertraulich umzugehen:


  • personenbezogene und vertrauliche Informationen nur für den jeweiligen vereinsbezogenen Zweck zu verwenden


  • solche Informationen nicht unbefugt an andere Vereinsmitglieder oder außenstehende Personen weiterzugeben,


  • persönliche Gespräche, Beratungen und sonstige vertrauliche Vorgänge nicht außerhalb des dafür vorgesehenen Personenkreises weiterzugeben oder zu erörtern,


  • Unterlagen, Nachrichten und sonstige Informationen mit personenbezogenen Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen und


  • persönliche oder sensible Informationen mit besonderer Zurückhaltung und Vertraulichkeit zu behandeln.




Unterschiedliche Zugriffs- und Teilnahmerechte:

Interessent*innen und Teilnehmende an der Kennenlernphase erhalten keinen Zugang zu den vertraulichen Verfahrensunterlagen anderer Interessent*innen oder Teilnehmender an der Kennenlernphase. Sie nehmen nicht an vereinsinternen Beratungen oder Entscheidungen über deren Kennenlerngespräche, Kennenlernphase oder Aufnahme als ordentliches Mitglied teil. Personenbezogene oder vertrauliche Informationen dürfen den für das jeweilige Verfahren zuständigen stimmberechtigten Mitgliedern sowie den mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitgliedern nur zugänglich gemacht werden, soweit dies für ihre Aufgaben erforderlich ist. Sie sind ausschließlich für den jeweiligen vereinsbezogenen Zweck zu verwenden und vor unbefugter Weitergabe zu schützen.


Umgang mit elektronischen Daten und privaten Geräten:

Soweit ich im Rahmen meiner Vereinsaufgaben personenbezogene Daten auf privaten Computern, Smartphones, in E-Mail-Postfächern oder über Kommunikationsdienste wie Signal verarbeite, schütze ich Geräte und Daten durch angemessene Zugangssicherungen, aktuelle Sicherheitsupdates und sonstige geeignete Maßnahmen. Ich verhindere insbesondere einen unbefugten Zugriff durch Dritte, auch im privaten Umfeld. Ich verwende nur für die jeweilige Vereinsaufgabe geeignete und vom Verein zugelassene Kommunikations- und Ablagewege.


Weitergabe und sichere Übermittlung:

Ich gebe personenbezogene Daten nur an berechtigte Personen und nur im erforderlichen Umfang weiter. Bei besonders vertraulichen Unterlagen beachte ich die zusätzlichen Schutzvorgaben des Datenschutzleitfadens, insbesondere zur verschlüsselten Übermittlung von Dateianhängen. Unnötige Kopien und Mehrfachspeicherungen vermeide ich.


Aufbewahrung und Löschung:

Ich lösche personenbezogene Vereinsdaten und zusätzliche Kopien, die ich im Rahmen meiner Aufgaben selbst gespeichert habe, eigenständig, sobald sie hierfür nicht mehr benötigt werden und keine zulässigen Aufbewahrungsgründe entgegenstehen. Ich beachte die hierfür geltenden Löschfristen und Weisungen des Vereins; dies gilt auch für Dateien auf privaten Geräten, E-Mail-Anhänge und Nachrichten in Kommunikationsdiensten. Eine routinemäßige Einsichtnahme des Vereins in meine privaten Geräte ist damit nicht verbunden.


Datenschutzvorfälle:

Einen vermuteten oder festgestellten Datenschutzvorfall, insbesondere den Verlust von Unterlagen oder Geräten, eine fehlgeleitete Nachricht oder einen unbefugten Zugriff, melde ich unverzüglich dem Datenschutzkoordinator oder bei dessen Verhinderung einem anderen Vorstandsmitglied. Soweit möglich und zumutbar, ergreife ich erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und unterstütze die weitere Aufklärung. Die Meldung darf dadurch nicht verzögert werden.


Datenschutzleitfaden und Verantwortlichkeit:

Soweit ich personenbezogene Daten bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben verarbeite, beachte ich die dafür einschlägigen Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzleitfadens des Vereins. Die datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung des Vereins bleibt hiervon unberührt.


Dauer der Verpflichtung:

Diese Verpflichtung gilt während meiner Zeit als Interessent*in, während einer möglichen Teilnahme an der Kennenlernphase und während einer späteren Mitgliedschaft im Verein. Sie besteht auch nach Beendigung meiner Teilnahme am Interessenten- und Aufnahmeverfahren, nach Beendigung der Kennenlernphase, nach Beendigung einer Funktion im Verein sowie nach meinem Ausscheiden aus dem Verein fort.


Die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO für Interessent*innen, Teilnehmende an der Kennenlernphase und Vereinsmitglieder wurden mir zur Verfügung gestellt.

 


Name:


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Ort, Datum:


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Unterschrift:


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Stand: 21.10.2026

Erläuterung Ihrer Betroffenrechte nach DSGVO

Inhaltsverzeichnis

Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie als betroffene Person der Datenverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte gegenüber dem Vereinsvorstand:

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)



Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sofern die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

  • Wirkung: Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
  • Ausnahme: Die gesetzlich vorgeschriebene Speicherung und Archivierung der Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke (z. B. Nachweise von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden für das Finanzamt) bleibt von einem Widerruf ausdrücklich unberührt.


Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)


Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Liegt eine solche Verarbeitung vor, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf folgende detaillierte Informationen:


  • Die Verarbeitungszwecke: Warum wir Ihre Daten überhaupt nutzen.


  • Die Datenkategorien: Welche Arten von Daten (z. B. Kontaktdaten, Zahlungsdaten) wir von Ihnen gespeichert haben.


  • Die Empfänger: An welche Personen oder Stellen innerhalb oder außerhalb des Vereins Ihre Daten weitergeleitet wurden oder werden.


  • Die geplante Speicherdauer: Wie lange die Daten gespeichert bleiben bzw. nach welchen Kriterien (z. B. gesetzliche Fristen) die Dauer festgelegt wird.


  • Ihre Rechte im Überblick: Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch.


  • Das Beschwerderecht: Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.


  • Die Datenherkunft: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, falls wir diese nicht direkt bei Ihnen selbst erhoben haben.


  • Automatisierte Entscheidungen: Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (was bei uns im Verein jedoch nicht stattfindet).


  • Drittlandübermittlung: Welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bestehen, falls Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. bei der Signal- oder reCAPTCHA-Nutzung) weitergeleitet werden.


Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)


Sie haben das Recht, von uns jederzeit die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und/oder die Vervollständigung Ihrer unvollständigen bei uns gespeicherten Daten zu verlangen.


  • Beispiel aus der Vereinspraxis: Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern (z. B. durch einen Umzug, eine neue E-Mail-Adresse oder eine geänderte Telefonnummer), genügt eine kurze Mitteilung an den Vorstand, damit wir Ihre Daten in den internen Verzeichnislisten umgehend auf den neuesten Stand bringen können.


Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)


Sie haben das Recht, von uns die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wir sind verpflichtet, diese Daten umgehend zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:


  • Zweckentfall: Ihre Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben wurden (z. B. ein abgeschlossenes Aufnahmeverfahren), nicht mehr notwendig.


  • Widerruf: Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.


  • Widerspruch: Sie legen Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen ein und es liegen keine vorrangigen Schutzgründe vor.


  • Unrechtmäßigkeit: Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.


  • Gesetzliche Pflicht: Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder nationalem Recht erforderlich.


⚠️ Wichtige Ausnahmen – Wann wir Daten NICHT löschen dürfen oder müssen:


Dieses Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die weitere Verarbeitung für den Verein zwingend erforderlich ist:


  1. Steuerliche Pflichten: Zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. die 10-jährige Archivierung von Finanzdaten und Buchungsbelegen nach der Abgabenordnung).
  2. Vereinsarchive: Für im öffentlichen oder berechtigten Vereinsinteresse liegende Archivzwecke. Wie im Informationsblatt festgelegt, werden Namen aus den Protokollen der Mitgliederversammlungen nicht nachträglich gelöscht, um die Vereinsgeschichte lückenlos zu dokumentieren.
  3. Rechtsansprüche: Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  4. Gedruckte Medien: Bereits gedruckte und verteilte Printmedien (wie Flyer oder Plakate) können nachträglich nicht vernichtet werden.


(Falls wir Daten öffentlich gemacht haben sollten und zur Löschung verpflichtet sind, leiten wir unter Berücksichtigung der Technologie angemessene technische Maßnahmen ein, um auch andere Verarbeiter über Ihr Löschbegehren zu informieren).


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)


Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung (eine vorübergehende Sperrung) Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung einschränken, werden die Daten markiert und dürfen – von ihrer Speicherung abgesehen – nur noch mit Ihrer Einwilligung oder für ganz bestimmte rechtliche Zwecke genutzt werden.


Dieses Recht besteht in folgenden vier Fällen:


  • Prüfphase bei Unrichtigkeit: Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten Daten bestreiten, benötigen wir Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer dieser Prüfung können Sie die Sperrung der Daten verlangen.


  • Unrechtmäßige Verarbeitung: Wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt, können Sie statt der sofortigen Löschung auch einfach die Einschränkung (Sperrung) der Nutzung verlangen.


  • Erforderlichkeit für Rechtsansprüche: Wenn wir Ihre Daten für Vereinszwecke nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch selbst noch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen brauchen, können Sie die Sperrung statt der Löschung verlangen.


  • Während einer Widerspruchsprüfung: Wenn Sie Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Vereinsinteressen vorgenommen werden. Solange nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, können Sie die Einschränkung verlangen.


Recht auf Unterrichtung (Art. 19 DSGVO)


Haben Sie Ihr Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verein geltend gemacht, sind wir gesetzlich verpflichtet, allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden (z. B. dem Webhoster oder dem Kreditinstitut für den Beitragseinzug), diese Korrektur, Löschung oder Sperrung der Daten mitzuteilen.


  • Ausnahme: Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn die Mitteilung nachweislich unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.


  • Ihr Zusatzrecht: Sie haben das Recht, von uns verlangen zu können, über diese Empfänger namentlich unterrichtet zu werden.


Recht auf Verzicht auf automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Art. 22 DSGVO)


Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.


Wann diese Ausnahme gilt (und wann nicht):


Diese vollautomatische Entscheidung ist gesetzlich nur in drei Ausnahmefällen erlaubt:

  1. Sie ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verein erforderlich.
  2. Sie ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.
  3. Sie erfolgt mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.


Selbst in diesen drei Ausnahmefällen haben Sie das Recht, dass eine echte Person aufseiten des Vereins eingreift, Sie Ihren eigenen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten können. Zudem dürfen solche Entscheidungen niemals ungefragt auf hochsensiblen Daten (wie z. B. Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeit) basieren.


  • Klarstellung für unsere Vereinspraxis: Da das Wohnprojekt Lebensträume e.V. alle Aufnahmeverfahren, Mitgliedschaften und Vereinsbelange zutiefst menschlich im Rahmen gemeinschaftlicher Beratungen und basisdemokratischer Abstimmungen regelt, finden bei uns keine automatisierten Entscheidungsfindungen oder Profilings statt.


Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 200 DSGVO)


Sie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. als Excel- oder CSV-Datei) zu erhalten oder die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.


Dieses Recht gilt jedoch nur unter folgenden Bedingungen:


  1. Die Verarbeitung basiert entweder auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder ist für die Erfüllung eines Vertrags (z. B. der Vereinssatzung / Mitgliedschaft) erforderlich.
  2. Die Verarbeitung erfolgt mithilfe automatisierter Verfahren (also digital am Computer und nicht in reinen Papierakten).
  3. Die Übertragung ist technisch machbar und verletzt nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen.


Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)


Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.


  • Was passiert nach einem Widerspruch? Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen Daten nicht mehr verarbeiten.


  • Die Ausnahmen: Wir dürfen die Verarbeitung nur dann fortsetzen, wenn wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.



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Stand: September 2026