Vom Interessenten zum Mitglied des Vereins

So lernen wir einander kennen - in fünf Schritten


Unser Verfahren gibt Ihnen und uns Zeit, herauszufinden, ob unsere Erwartungen und Vorstellungen vom gemeinschaftlichen Wohnen zusammenpassen. Es ist kein einseitiges Prüfungs- oder Auswahlverfahren. Über die Fortsetzung zwischen den Schritten entscheiden Sie und die Mitglieder unseres Vereins gemeinsam.


Mehr über unser Kennenlernverfahren erfahren

1. Erstkontakt und Interessentenbogen

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und teilen uns mit dem Interessentenbogen die für das Kennenlernen erforderlichen Angaben mit.

Die ausführlichen Informationen zum Kennenlernverfahren erhalten Sie möglichst beim Erstkontakt, spätestens mit der Einladung zum ersten Kennenlerngespräch.

Nach Sichtung Ihrer Angaben entscheiden die Vereinsmitglieder, ob wir Sie zu einem ersten Kennenlerngespräch einladen.

2. Erstes Kennenlerngespräch

Bei einem persönlichen Gespräch möchten wir uns gegenseitig kennenlernen. Wir sprechen über Ihre Motivation, Erwartungen und Fragen sowie über unsere Ziele, Werte und Arbeitsweise.

Beide Seiten haben Gelegenheit, die Themen anzusprechen, die ihnen besonders wichtig sind.

Vor Beginn des Gesprächs ist die vorgesehene Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Datenschutz zu unterzeichnen.

Im Anschluss entscheiden Sie und wir, ob wir das Kennenlernen mit einem zweiten Gespräch fortsetzen.

3. Zweites Kennenlerngespräch

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch erhalten Sie unser aktuelles Wohnkonzept und einige Fragen. Diese dienen nur als Anregung und müssen nicht schriftlich beantwortet werden.

Im Gespräch vertiefen wir insbesondere unsere Vorstellungen von Gemeinschaft und persönlichem Rückzug, Mitwirkung und Verantwortung, dem Umgang mit Konflikten sowie den finanziellen Rahmenbedingungen.

Anschließend entscheiden Sie und wir, ob eine vertiefende Kennenlernphase (i.d.R. 3 Monate) folgen soll.

4. Kennenlernphase

In der Regel dauert die Kennenlernphase drei Monate. Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen aber auch verlängert werden.

Sie können nach Möglichkeit an Gruppentreffen, geeigneten Arbeitsgruppen und gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen. So erleben Sie unsere Gemeinschaft im Alltag und können sich mit Ihren Ideen einbringen.

Eine Patin oder ein Pate kann Sie begleiten und bei Fragen unterstützen.

Während der Kennenlernphase sind Sie noch kein Vereinsmitglied, haben kein Stimm- oder Wahlrecht und können noch nicht an allen vereinsinternen Besprechungen teilnehmen.

5. Gemeinsame Auswertung und mögliche Aufnahme

Gegen Ende der Kennenlernphase tauschen wir unsere Erfahrungen gemeinsam aus. Wir besprechen, wie wir das Miteinander erlebt haben und ob unsere Erwartungen und Vorstellungen weiterhin zusammenpassen.

Wenn beide Seiten das Verfahren fortsetzen möchten, können Sie einen formellen Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied stellen.

Über die Aufnahme entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung.

Haben Sie Interesse an unserem Wohnprojekt?


Sie möchten mehr über uns erfahren oder können sich vorstellen, Teil unserer Gemeinschaft zu werden?

Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören!


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie einen unserer Informationstermine.


Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Kontakt aufnehmen

Interessentenbogen

Ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt entsteht nicht von allein – es wächst durch die Menschen, die anpacken.


Wir suchen Mitstreiterinnen und Mitstreiter aller Generationen, die Lust haben, dieses Abenteuer aktiv mitzugestalten. Egal ob Handwerkstalent, Organisationstalent oder einfach ein großes Herz für Gemeinschaft: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie einbringen möchten.


Mit unserem Interessentenbogen möchten wir Sie und

Ihre Vorstellungen ein wenig besser kennenlernen.



Interessentenbogen für das Kennenlern- und Aufnahmeverfahren

I. Persönliche Angaben: 


Diese Angaben dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. 


Hinweise zur Bearbeitung Ihrer Angaben finden Sie in Abschnitt IV.

Hinweis: Die Angaben zur angestrebten Wohnform geben lediglich Ihren derzeitigen Planungsstand wieder und sind nicht verbindlich. Eine spätere Änderung Ihrer Wohnvorstellungen ist möglich. Die Angaben stellen weder eine Teilnahmeerklärung für ein später ausgewähltes Wohnobjekt noch einen Zuordnungswunsch dar und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte oder sonstige Wohneinheit.


II. Kontaktdaten 


Ihre Kontaktdaten benötigen wir für die Organisation und Durchführung des Kennenlern- und Aufnahmeverfahrens.


III. Motivation & Gemeinschaft


Mit den folgenden Fragen möchten wir Sie und Ihre Vorstellungen vom gemeinschaftlichen Wohnen gerne etwas näher kennenlernen. Es geht uns dabei nicht um ausführliche Antworten – ein paar persönliche Gedanken oder Stichworte genügen.


Ihre Antworten werden den für das Interessenten- und Aufnahmeverfahren zuständigen stimmberechtigten Mitgliedern sowie den mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitgliedern nur insoweit in einer geschützten vereinsinternen Umgebung zugänglich gemacht, wie dies für das gegenseitige Kennenlernen, die Beratung oder eine Entscheidung erforderlich ist.



Wir verwenden Ihre Angaben für das Kennenlern- und Aufnahmeverfahren. Die Angaben zu Ihrer Person und Ihren Vorstellungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Beratung und den vorgesehenen Entscheidungen. Ihre Kontaktdaten verwenden wir vor allem zur Organisation und Durchführung des Verfahrens. 


Zugang zu personenbezogenen Angaben erhalten nur die nach Satzung und Vereinsordnung zuständigen stimmberechtigten Mitglieder sowie die mit dem Verfahren betrauten Vereinsmitglieder, jeweils nur soweit dies für ihre Aufgabe erforderlich ist. 


Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt in einer geschützten vereinsinternen Umgebung. Alle Empfänger sind zur vertraulichen Behandlung Ihrer Daten verpflichtet. 


Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihren Rechten, finden Sie in den Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO auf dieser Website.